Das Wichtigste in Kürze

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt Sie dabei, Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Ausbildungsplatz zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt ist oder wenn Sie schon eine eigene Familie und einen eigenen Haushalt haben.

 

In der Regel können Sie Berufsausbildungsbeihilfe nur für Ihre erste Ausbildung bekommen. In Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen ist dies aber auch für Ihre zweite Ausbildung möglich – auch wenn Sie Ihre erste Ausbildung bereits abgeschlossen haben.

 

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist eine Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. 

Hinweis: Berufsausbildungsbeihilfe können Sie außerdem für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA) erhalten.

Wer hat Anspruch?

Sie können Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn

  • Sie eine Berufsausbildung absolvieren die als förderfähig gilt
  • Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen
  • Sie nicht die erforderlichen Mittel aufbringen können um Ihre Kosten für den Lebensunterhalt zu decken

Auch wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie sich seit weniger als 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.

Sie können keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn

  • Ihre Ausbildung nicht förderfähig ist
  • Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich seit weniger als 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.

Die wichtigsten Themen rund um Berufsausbildungsbeihilfe

Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe

Illustration der Wegweiserin, die auf dem Rand eines großen Monitor sitzt.Sie zeigt auf ein Dokument neben sich.Darüber ist ein weißer Haken auf roten Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) direkt online beantragen.