Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen finanziell bei der Schulausbildung und dem Studium

 

Es gibt zwei Arten von BAföG: das BAföG für Schülerinnen und Schüler und das Studierenden-BAföG. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten. Wenn Sie Schülerin oder Schüler sind, dann muss das zinslose Darlehen nicht zurückgezahlt werden. 

 

Wenn Sie Studentin oder Student sind, dann muss das zinslose Darlehen zur Hälfte (50 Prozent) zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von den eigenen Lebensumständen.   

Hinweis: Da die gesetzliche Regelung zu BaföG sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen. 

Wer hat Anspruch?

BaföG können Sie erhalten, wenn

  • Sie entweder 
    • die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder
    • eine europäische Staatsbürgerschaft mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt haben oder
    • Sie bzw. Ihre Kinder eine andere Nationalität haben und eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzen
  • Sie entweder 
    • ein Bachelorstudium absolvieren und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
    • Sie ein Masterstudium absolvieren und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Es entweder 
    • Ihre 1. Förderfähige Ausbildung ist oder 
    • Ihre 2. Förderfähige Ausbildung ist, die auf die 1. Ausbildung aufbaut und fachlich weiterführend ist 
  • Sie nicht genügend Einkommen oder Vermögen haben, um Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung oder des Studiums zu bestreiten 

Je nach Art der Ausbildung können weitere Voraussetzungen notwendig sein. 

Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, wenn Sie

  • Ihre Eltern oder Ihre Lebenspartnerin  oder Ihr Lebenspartner vergleichsweise viel verdienen.
  • Selbst ein hohes Einkommen oder großes Vermögen (über 8.200 EUR) haben.
  • Die Schule nicht in Vollzeit besuchen.
  • Älter als 30 Jahre sind (Ausnahmen sind möglich).
  • Eine allgemeinbildende Schule vor der 10. Klasse besuchen und dabei zu Hause wohnen können.
  • Das Praktikum nicht obligatorisch (Pflichtpraktikum) und Teil Ihrer förderfähigen Ausbildung nach dem BAföG ist.
  • Als Ausländerin oder Ausländer nicht bestimmte Aufenthaltstitel und/oder geforderte Wartezeiten bzw. Erwerbstätigkeitsnachweise vorweisen können.
  • Bei den nachfolgenden Punkten für Studenten gelten insbesondere: Sie älter als 30 Jahre bei Bachelor- oder 35 Jahre bei Master-Studium sind (außer in bestimmten Ausnahmefällen), nicht in Vollzeit studieren, Ihr Einkommen oder Vermögen über dem Freibetrag liegt.
  • Bei einem Studienabbruch und Wechsel zu einem anderen Studium, wenn der Wechsel nicht aus einem wichtigen oder unabweisbaren Grund erfolgte. 
  • Ausländerin oder Ausländer sind und nicht bestimmte Kriterien über Ihren Aufenthaltsstatus und/oder Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland erfüllen.

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Studierenden-BAföG

Die wichtigsten Themen rund um BAföG

Häufig gestellte Fragen zum BAföG

Illustration der Wegweiserin, die auf dem Rand eines großen Monitor sitzt.Sie zeigt auf ein Dokument neben sich.Darüber ist ein weißer Haken auf roten Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie BAföG direkt online beantragen.