Die Höhe Ihres Arbeitslosengeld (ALG) wird individuell berechnet und hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ihrem beitragspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate
- Ihrer Lohnsteuerklasse
- ob ein Kind zu berücksichtigen ist
So wird Ihr ALG in der Regel berechnet:
Zunächst wird ein Bemessungszeitraum aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) gebildet. Liegen in diesem Zeitraum mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird aus dem gesamten Arbeitsentgelt in diesem Zeitraum ein tägliches Durchschnittsentgelt ermittelt.
Davon werden eine pauschalierte Lohnsteuer, ggf. der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 % abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr pauschaliertes Netto-Einkommen pro Tag. 60 % davon ergeben die Höhe des ALG, das Ihnen pro Tag zusteht. Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, erhöht sich der Betrag auf 67 %.
Wenn Ihr Anspruch auf ALG ausläuft und Sie weiterhin arbeitslos sind, können Sie Bürgergeld (früher ALG II) bekommen. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Das geht schriftlich oder auch per Online-Antrag.
Zur Orientierung können Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit die Höhe Ihres ALG online selbst berechnen.