Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Sie haben eine Kündigung erhalten, oder ihr Vertrag wird nicht verlängert? Dann hilft Ihnen zunächst das Arbeitslosengeld dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern, während Sie eine neue Beschäftigung suchen!

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und sich arbeitslos melden, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld (ALG) beantragen. 

 

ALG ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus der sogenannten Arbeitslosenversicherung finanziert. Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit eine bestimmte Zeit pflichtversichert oder freiwillig versichert waren und monatlich Versicherungsbeiträge gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf diese Leistung.

 

In Deutschland wird zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld unterschieden. Sie erhalten Arbeitslosengeld normalerweise für bis zu 12 Monate. Danach können Sie Bürgergeld beantragen. 

Wichtig: Arbeitslosigkeit direkt melden

Es ist wichtig, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Ihren Anspruch auf ALG zu realisieren. 

Sie können sich frühestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich oder online arbeitslos melden. Mit der Arbeitslosmeldung stellen Sie gleichzeitig den Antrag auf ALG.

Wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsvertrag endet (zum Beispiel wegen einer Kündigung oder einer befristeten Beschäftigung), können Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit zunächst arbeitssuchend melden. Sie hilft Ihnen dann, so schnell wie möglich eine neue Stelle zu finden.


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch, wenn Sie aktuell keine Arbeit haben, aber grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden pro Woche) ausüben können sowie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Sie suchen aktiv eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Damit ist gemeint, dass Sie in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben (also auch Krankenversicherungsbeiträge bezahlt haben). Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Wenn Sie hauptsächlich kurze, befristete Beschäftigungen ausgeübt haben, haben Sie oft einen leichteren Zugang zu ALG. Dann gilt für Sie eine Anwartschaftszeit von mindestens 6 Monaten.

    Neben versicherungspflichtigen Beschäftigungen können noch weitere Lebensumstände für Ihre Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten berücksichtigt werden:

    • Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung (zum Beispiel während einer Selbstständigkeit).
    • Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr).
    • Sie haben Krankengeld erhalten.
    • Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.

 

Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie grundsätzlich zwar arbeitsfähig sind, aber keine versicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden pro Woche) ausüben. Außerdem, wenn

  • Sie im Rahmen eines 538 Euro-Job, der nicht versicherungspflichtig ist arbeiten und darüber hinaus keine versicherungspflichtige Arbeit haben
  • Sie den Versicherungsfall (hier: Arbeitslosigkeit) selbst herbeiführen, weil Sie selbst gekündigt haben (In diesem Fall kann eine Sperrzeit eintreten)

    und/oder

  • Sie sich nicht aktiv um einen neuen Job bemühen (In diesem Fall kann eine Sperrzeit eintreten)

Die wichtigsten Themen rund um Arbeitslosengeld

Häufig gestellte Fragen zu Arbeitslosengeld

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie Arbeitslosengeld direkt online beantragen.