Illustration der Wegweiserin
Häufig ist es schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der WBS ermöglicht es Ihnen, geförderten Wohnraum günstig zu mieten.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie über ein geringes Haushalts-Einkommen verfügen, können Sie Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) haben.

 

Wenn Sie eine geförderte Wohnung anmieten möchten, benötigen Sie vor der Anmietung einen WBS. Mit dem WBS weisen Sie nach, dass Sie wegen Ihres niedrigen Einkommens berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu mieten. Die Größe der Mietwohnung richtet sich nach der Anzahl der Personen, die mit Ihnen in die Wohnung einziehen. 

 

Einen WBS beantragen Sie bei der zuständigen Behörde. Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.

Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. 

 

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum WBS und finden den zugehörigen Online-Antrag.

Wichtig: 

Die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für einen WBS sind je nach Bundesland unterschiedlich. Daher ist es wichtig, dass Sie die Informationen von der für Sie zuständigen Behörde in ihrem Bundesland prüfen. Hier können Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner suchen.

Wer hat Anspruch?

Folgende Personen sind in vielen Fällen für einen WBS berechtigt:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld
  • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Geringverdienende Haushalte
  • Geringverdienende Elternteile oder Personen, die Kinder allein erziehen
  • Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung
  • Unter Umständen: Auszubildende und Studierende, Rentnerinnen und Rentner

Sie haben keinen Anspruch auf einen WBS, wenn Sie

  • ein Gehalt haben, dass über der festgelegten Einkommensgrenze für Ihre Einkommensgruppe liegt.
  • Bereits eine geförderte Wohnung bezogen haben und erneut eine Wohnung beziehen möchten, ohne einen neuen WBS zu beantragen.
  • bereits einen WBS für ein anderes Bundesland besitzen.
  • einen "gezielten Wohnberechtigungsschein" besitzen, der nur für eine bestimmte geförderte Wohnung gilt.
  • versuchen, eine geförderte Wohnung zu mieten, die speziell für Studierende, Personen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte reserviert ist und Sie nicht zu diesen Gruppen gehören.

Die wichtigsten Themen rund um den Wohnberechtigungsschein (WBS)

Häufig gestellte Fragen zum WBS

Illustration der Wegweiserin.Sie sitzt auf dem Rand eines großen Bildschirms.Ihre rechte Hand hält ein Dokument, darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie den Wohnberechtigungsschein direkt online beantragen.