Wenn Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen, prüft Ihre zuständige Stelle individuell, ob Sie die Hilfe bekommen können. Die Leistungen sind von Ihrem Einkommen und Vermögen abhängig.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Sie können momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein Ihren Haushalt führen? Es wohnt auch niemand bei Ihnen, der diese Aufgaben aufnehmen kann? Mit der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts kann das Sozialamt Sie unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze
Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass Sie vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt selbstständig zu führen. In diesem Fall unterstützt die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Sie dabei, dass Sie Ihr Leben in vertrauter Umgebung und im gewohnten Lebensumfeld weiterführen können. Wenn durch die Hilfe ein Heimaufenthalt vermieden oder verzögert werden kann, ist auch eine längerfristige Leistung möglich.
Es ist empfehlenswert, einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson vor Ort in Ihrem Sozialamt zu vereinbaren. So können Sie vorab klären, ob und welche Unterstützungsleistungen für Sie in Frage kommen.
Wer hat Anspruch?
Ihre zuständige Stelle prüft individuell, ob Sie Anspruch auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts haben.
Grundsätzlich müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um die Leistung zu erhalten:
- Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll (zum Beispiel, weil minderjährige Kinder von der ansonsten drohenden Haushaltsauflösung betroffen wären)
- Der Haushalt kann nicht mehr oder nur noch teilweise selbständig bewältigt werden (zum Beispiel aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung)
- Keine der anderen im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Es besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Leistung durch andere Träger (zum Beispiel Kranken- oder Pflegekasse)
Sie haben keinen Anspruch auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalt, wenn
- eine andere Person im Haushalt entsprechende Tätigkeiten (zum Beispiel Einkaufen, Kochen und Putzen) übernehmen kann
- ein anderer Träger (zum Beispiel Kranken- und Pflegekassen) die Kosten für eine Hilfe übernimmt
Die wichtigsten Themen rund um Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Wenn Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts erhalten möchten, können Sie diese vor Ort in Ihrem Sozialamt oder online beantragen. Es ist empfehlenswert, einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson zu vereinbaren. So können Sie vorab klären, ob und welche Unterstützungsleistungen für Sie in Frage kommen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Leistung erfüllen, muss die Hilfe geeignet sein, um Ihnen zu ermöglichen, weiter zuhause zu leben und einen Haushalt führen zu können.
Je nach individueller Voraussetzung und Lebenssituation können Sie zum Beispiel mit den folgenden Leistungen unterstützt werden:
- Reinigungs-Hilfe
- Einkaufs-Hilfe
- Transport-Hilfe
- Betreuung der zu versorgenden Kinder
- Regelmäßige Begleitung (zum Beispiel Schulwege, Arztbesuche, Physiotherapie)
Häufig gestellte Fragen zur Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wird im Regelfall nur vorübergehend gewährt, vor allem während Krankheit, Schwangerschaft, Krankenhausaufenthalt, Erholungsmaßnahmen oder Kuren, durch welche die betroffene Person an der Führung des Haushaltes gehindert ist.
Ausnahmsweise kann die Hilfe auf längere, unbestimmte Zeit gewährt werden, wenn dadurch die Unterbringung in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung vermieden oder verzögert werden kann.
Ihre Ansprechperson bei Ihrer zuständigen Behörde informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind.
Das können zum Beispiel folgende Dokumente und Unterlagen sein:
- Antrag auf Sozialhilfe mit Anlagen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse, gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
- gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung, Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrenten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
- Mietvertrag, gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
Der Umfang der benötigten Unterlagen kann unterschiedlich sein und richtet sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Wenn es möglich ist, soll die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts durch Angehörige, nahestehende Personen oder Nachbarn geleistet werden. Für diese Personen kann dann ein Aufwendungsersatz oder eine Beihilfe gewährt werden. Bei einem länger dauernden Einsatz kann auch die Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung für die beauftragten Personen möglich sein.
Wenn die Hilfe durch diesen Personenkreis nicht möglich ist, werden die angemessenen Kosten für eine Fachkraft übernommen.
Leistung online beantragen
Hier können Sie die Hilfu zur Weiterführung des Haushalts direkt online beantragen.