Wegweiserin Gesundheit & Pflege
Das Leben mit einer Sehbehinderung bringt besondere Herausforderungen mit sich. Die Blindenhilfe ist eine finanzielle Hilfe, um Sie bei diesen Herausforderungen zu unterstützen und Ihre Selbstständigkeit zu fördern.

Das Wichtigste in Kürze

Als blind gelten Personen

  • mit vollständigem Verlust des Augenlichts
  • deren Sehvermögen auf beiden Augen eine Sehschärfe von höchstens 2 Prozent nicht überschreitet
  • mit langfristigen Störungen des Sehvermögens

Grundsätzlich haben Sie als blinder Mensch in Deutschland Anspruch auf das Landesblindengeld. Das so genannte Landesblindengeld ist eine einkommensunabhängige Leistung in den jeweiligen Bundesländern. Der Betrag und die gesundheitlichen Voraussetzungen sind dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 

 

Die Blindenhilfe ist dagegen eine bundeseinheitliche Leistung. Sie bietet Ihnen als blinder Mensch die Möglichkeit, das Landesblindengeld aufzustocken. Voraussetzung ist, dass Sie eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten und der Betrag des Ihnen zustehenden Blindengeldes geringer ist als die Blindenhilfe.

 

Die Blindenhilfe ist ein sogenannter Nachteilsausgleich. Sie soll die Mehraufwendungen Ihrer körperlichen Einschränkung ausgleichen.

Wichtig: Die Blindenhilfe ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Für Ihren Anspruch müssen Sie deshalb auch Ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Das heißt Sie überschreiten die Einkommens- und Vermögensgrenzen, die für die Sozialhilfe gelten, nicht.

 

Blindenhilfe wird erst ab dem Tag gezahlt, an dem das Sozialamt von Ihrem Bedarf erfährt.


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Blindenhilfe, wenn 

  • Sie blind sind oder eine vergleichbar starke langfristige Sehstörung haben. 
  • Sie eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten und 
  • der Betrag des Ihnen zustehenden Blindengeldes geringer ist als die Blindenhilfe.

Sie haben keinen Anspruch auf Blindenhilfe, wenn Sie

  • ein Einkommen und Vermögen haben, das die für die Sozialhilfe geltenden Grenzen überschreitet.
  • den Bedarf rückwirkend geltend machen wollen. Dies ist leider nicht möglich.
  • andere, vorrangige Sozialleistungen und/oder Unterstützung durch Angehörige erhalten können.
  • den Betrag des Ihnen zustehenden Blindengeldes erhalten, der höher ist als die Blindenhilfe, da in diesem Fall das Landesblindengeld vollständig auf die Blindenhilfe angerechnet wird.
  • gleichzeitig Hilfen zur Pflege ausschließlich aufgrund von Blindheit außerhalb stationärer Einrichtungen, oder einen Bar-Betrag innerhalb stationärer Einrichtungen beziehen.

Die wichtigsten Themen rund um die Blindenhilfe

Häufig gestellte Fragen zur Blindenhilfe

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Blindenhilfe direkt online beantragen.