Ab 2024 wurde sowohl die Beantragung als auch der Leistungszugang vereinfacht: Sie stellen einen Grundantrag auf Soziale Entschädigung und die Behörde prüft, welche Leistungen Sie bekommen können. Um Sie auch bei der Antragsstellung zu unterstützen, können Sie sich vom sogenannten „Fallmanagement“ durch den Prozess führen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

Sie haben durch ein schädigendes Ereignis in Deutschland Gesundheitsschäden erlitten. Bei den Gesundheitsschäden kann es sich um körperliche oder psychische Schäden handeln.

 

Das können schädigende Ereignisse sein:

  • Gewalttaten (körperlich und psychisch, z.B.  Angriffe, Missbrauch, Terrortaten)
  • Kriegsauswirkungen beider Weltkriege 
  • Ereignisse bei der Ableistung von Zivildienst
  • staatliches Unrecht in der DDR 
  • Impfungen

Wenn ein direkter Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und den Gesundheitsschäden nachgewiesen werden kann, können Sie Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. 

 

Unter bestimmten Umständen können auch Schädigungen im Ausland anerkannt werden. 

 

Die Leistungen sollen dabei helfen, die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen durch das schädigende Ereignis zu mildern, indem z.B. eventuelle Einkommensverluste ausgeglichen und/oder die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen übernommen werden. 

 

Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Gewalttatopfer sein. Auch Zeugen einer Gewalttat könnten Ansprüche haben.

 

Die Klärung der Leistungen erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Dies können unter anderem Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen und Entschädigungszahlungen sein. 

Wenn Sie nach einer Gewalttat dringend psychologische Hilfe benötigen, können Sie als schnelle Hilfe eine Traumaambulanz aufsuchen. 

Für den ersten Besuch in einer Traumaambulanz reichen wenige Angaben oder Sie können dort mit Unterstützung einen Kurzantrag stellen, so dass Sie dort bis zu 15 Sitzungen in Anspruch nehmen können. 


Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn 

  • Sie in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten haben, ein direkter oder wesentlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann und
  • sich aus der Gesundheitsschädigung körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben haben. 

Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Soziale Entschädigung bestehen, wenn

  • Sie sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden haben und dort ein schädigendes Ereignis erlitten haben oder
  • Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten haben.

Sie haben keinen Anspruch, wenn

  • das schädigende Ereignis, die Gesundheitsschädigung oder der Zusammenhang zwischen der Gesundheitsschädigung und dem Ereignis nicht nachgewiesen werden kann.
  • ein Ereignis nicht unter die rechtliche Definition eines „schädigenden Ereignisses“ fällt. Wohnungseinbrüche gelten z.B. regelmäßig nicht als Gewalttaten.

das schädigende Ereignis vor dem 1. Januar 2024 lag – hier gelten die bis zum 31. Dezember 2023 gültigen Regelungen des Opferentschädigungsrechtes und seiner Nebengesetzte.

Die wichtigsten Themen rund um die Soziale Entschädigung

Illustration des Wegweisers. Sie sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Ihre rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund

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Hier können Sie Soziale Entschädigung direkt online beantragen.