Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz kann mit einigen Kosten verbunden sein. Manchmal ist sogar ein Umzug nötig, um die passende Stelle zu finden. Damit Sie sich voll und ganz auf Jobsuche oder Einarbeitung konzentrieren können, gibt es die finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll Ihnen die Förderung aus dem Vermittlungsbudget helfen, eine neue Arbeit oder Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie dabei finanziell unterstützen, indem es zum Beispiel folgende Kosten übernimmt

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für erforderliche Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen)
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen)

Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Förderung aus dem Vermittlungsbudget um eine Ermessensleistung handelt. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. 

 

Der Antrag ist kostenlos und kann mündlich und schriftlich eingereicht werden. Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Ansprechperson teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.

Über die Sozialplattform haben Sie nicht nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget zu stellen. Wenn Sie dies bereits getan haben, können Sie auch ein Online-Formular nutzen, um lediglich Nachweise hochzuladen oder Belege über entstandene Kosten einzureichen.

Ihren Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie stellen, bevor die Kosten entstanden sind. 

Wer hat Anspruch?

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie

  • Leistungen der Grundsicherung erhalten beziehungsweise erhalten haben, arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind 

    und

  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen wollen oder
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufnehmen. Diese muss wöchentlich mindestens 15 Arbeitsstunden umfassen.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn 

  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen für Sie erbringt.
  • Andere öffentlich-rechtliche Stellen gesetzlich verpflichtet sind, gleichartige Leistungen zu zahlen.
  • Sie die Aufnahme einer selbstständigen Beschäftigung, eines Beamtenverhältnisses oder eines Minijobs anstreben (nicht für eine Förderung qualifiziert)

Die wichtigsten Themen rund um das Vermittlungsbudget

Häufig gestellte Fragen zum Vermittlungsbudget

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Förderung aus dem Vermittlungsbudget direkt online beantragen.