Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Sie möchten sich bei der Arbeitsplatzsuche durch einen privaten Arbeitsvermittlungsservice unterstützen lassen? Das ist kein Problem: Wenn Sie von Ihrem zuständigen Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, können die Kosten bei einem zertifizierten Träger übernommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

Beziehen Sie Leistungen von Ihrem zuständigen Jobcenter, können spezifische Angebote dabei helfen, Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Darüber hinaus kann das Jobcenter weitere Unterstützung bieten, beispielsweise wenn Sie Probleme haben, die Sie bei der Vermittlung in den Beruf behindern.

Das Jobcenter kann:

  • Ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln,
  • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranführen oder
  • Ihre Aufnahme einer Beschäftigung sichern.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fällt unter diese Leistungen.

Der AVGS gilt für:

  • ein Praktikum,
  • Probearbeiten oder
  • Maßnahmeangebote bei einem zertifizierten Träger.

Die Maßnahmenangebote gelten auch für einen privaten Arbeitsvermittler. Dieser kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, indem er Ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt.

 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Ihr zuständiges Jobcenter prüft im Einzelfall, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Ihrem zuständigen Jobcenter erhalten möchten, müssen grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der ausgefüllte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss vor Beginn der geplanten Förderung im Original mit den entsprechenden Anlagen beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.

Wer hat Anspruch?

Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich nicht. Ob Sie einen AVGM erhalten, liegt im Ermessen des zuständigen Jobcenters.

Es müssen jedoch grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGM) zu erhalten:

  • Sie erhalten Bürgergeld und werden in der Arbeitsvermittlung vom zuständigen Jobcenter betreut
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde durch das zuständige Jobcenter festgestellt

In diesen Fällen können Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen:

  • Sie erhalten Arbeitslosengeld
  • Es wurde keine Notwendigkeit der Unterstützungsleistung durch das zuständige Jobcenter festgestellt

Die wichtigsten Themen rund um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein direkt online beantragen.