Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Sie haben eine tolle Geschäftsidee und möchten gerne als Unternehmerin oder Unternehmer durchstarten? Die Eingliederung von Selbständigen kann Sie hierbei unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze

Sie erhalten Bürgergeld und sind selbständig? Oder Sie wollen aus dem Bürgergeldbezug heraus hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen? Mit der Eingliederung von Selbständigen kann das Jobcenter Sie dabei unterstützen und /oder beraten.

 

Folgende Leistungen sind durch die Eingliederung von Selbständigen förderfähig:

  • Sachgüter
  • Beratungs- oder Vermittlungsleistungen durch Dritte

Ziel der Förderung ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.

 

Die Eingliederung von Selbständigen ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Ihr Jobcenter prüft individuell, ob die Leistungsvoraussetzungen für diese Förderung gegeben sind.

Wichtig

Sie müssen die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen, bevor die zu erwartenden Kosten entstehen.

Wer hat Anspruch?

Wenn Sie die Förderung zur Eingliederung von Selbständigen von Ihrem Jobcenter erhalten möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie erhalten Bürgergeld
  • Ihre selbständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeführt oder Sie möchten sich im Hauptberuf selbständig machen. Das heißt, Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Ihre Selbständigkeit muss eine positive Prognose zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit haben. Das heißt: Ihr Geschäftsmodell muss so durchdacht sein, dass Sie in der Selbständigkeit langfristig erfolgreich sein können. Diese Prognose („fachkundige Stellungnahme“) muss von einer sogenannten fachkundigen Stelle kommen. Fachkundige Stellen sind beispielsweise Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen. Ihr Jobcenter informiert Sie über die regionalen Stellen
  • Sie sind persönlich geeignet
  • Sie haben alternative Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft, zum Beispiel ein Bankdarlehen oder Förderleistungen durch Dritte

Sie können die Förderung nicht beanspruchen, wenn Sie

  • eine Rehabilitandin oder ein Rehabilitand sind. Damit sind Menschen gemeint, für die es durch Krankheit, eine körperliche oder geistige Behinderung besonders schwierig ist, einen Beruf auszuüben.
  • alternative Finanzierungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft haben, zum Beispiel ein Bankdarlehen oder Förderleistungen durch Dritte.
  • die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nicht vor Entstehung der zu erwartenden Kosten beantragt haben.
  • die förderfähigen Sachgüter auch auf andere Weise beschaffen könnten, wie zum Beispiel durch Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Bankkredite.

Die wichtigsten Themen rund um die Eingliederung von Selbständigen

Häufig gestellte Fragen zur Eingliederung von Selbständigen

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie die Eingliederung von Selbständigen direkt online beantragen.