Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt sozialplattform.de und wurde am 22. Februar 2022 erstellt.

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So sind beispielsweise derzeit die Textabstände nicht anpassbar und die Bedienung ohne Maus ist mitunter nicht einheitlich.

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Diese Website wurde durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT mittels des Selbstbewertungstests der BITV getestet. Die Testdurchführung fand statt vom Datum des 18.10.2021 bis zum 27.10.2021 auf Basis des Softwarestandes Sozialplattform Release 2.0.

Zum Zeitpunkt des Tests sind vier Prüfschritte nicht erfüllt und drei Prüfschritte teilweise nicht erfüllt worden.

Welche Prüfschritte sind nicht erfüllt?

Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck (Prüfschritt 9.1.3.5): Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, sollten eine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes ermöglichen. Geeignet dafür ist zurzeit das HTML autocomplete-Attribut, mit dem sich der Eingabezweck für Felder wie etwa Name, E-Mail oder Telefonnummer oder Adress-Daten definieren lässt.

Textabstände anpassbar (Prüfschritt 9.1.4.12): Menschen mit Sehbehinderungen können die Lesbarkeit von Texten verbessern, wenn sie über Werkzeuge wie Bookmarklets oder über eigene Stylesheets die Abstände zwischen Zeilen, Absätzen, Zeichen und Worten anpassen können. Solche Anpassungen führen dazu, dass Texte ggf. mehr Platz brauchen und Inhalts-Container dementsprechend dynamisch angelegt sein müssen, um den längeren Text ohne Verlust zu zeigen.

Ohne Maus nutzbar (Prüfschritt 0.2.1.1): Die Dropdown-Listen sollte alle gleich per Tab anzusteuern sein und per Leertaste aufklappbar. Anschließend sollte die Liste per Pfeiltasten steuerbar sein und per Enter-Taste eine Auswahl getroffen werden. Allgemein ist das Verhalten bei den Dropdown-Listen sehr unterschiedlich und sollte vermieden werden.

Korrekte Syntax (Prüfschritt 9.4.1.1): Mehrere Seiten enthalten Syntaxfehler.

Welche Prüfschritte sind teilweise nicht erfüllt?

Alternativtexte für Bedienelemente (Prüfschritt 9.1.1.1a): Alternativtexte für grafische Schaltflächen (Buttons) sollen die Aktion bezeichnen, die der Button auslöst.

Sinnvolle Dokumententitel (Prüfschritt 9.2.4.2): Grundsätzlich bezeichnen Dokumenttitel den Inhalt der individuellen Seiten und das Webangebot. Sie können für die Unterscheidung und Auswahl von Seiten genutzt werden. Bei manchen Stichprobenseiten wird zwar die Webseite angegeben jedoch der Bereich nicht eindeutig zur Orientierung mit aufgeführt.

Aktuelle Position des Fokus deutlich (Prüfschritt 9.2.4.7): Der Tastaturfokus soll mindestens genau so deutlich hervorgehoben werden wie der Mausfokus. Bei Links, die nicht auf den Mauszeiger reagieren, soll der Tastaturfokus sich zumindest deutlich von der ausgewählten Hintergrundfarbe abheben. Versteckte Sprunglinks sollen bei Fokuserhalt eingeblendet werden.

Beseitigung dieser Mängel

Auf Grundlage des Testergebnisses wurde eine Überarbeitung der oben genannten Seite vorgenommen. Ein erneuter Test auf Barrierefreiheit zur Überprüfung der Beseitigung der oben aufgeführten Mängel wird zeitnah durchgeführt. 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Meldeformular zur Barrierefreiheit oder die Telefonnummer 0211 837-1955.

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Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.02.2022 erstellt und zuletzt am 10.03.2022 aktualisiert.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Meldeformular zur Barrierefreiheit oder die Telefonnummer 0211 837-1955.

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Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Für nähere Informationen besuchen Sie den Internetauftritt der Überwachungsstelle:

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationst (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW:

Zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstec (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)