Kopf des Wegweisers. Er hat schwarze, kurze Haare und trägt ein kariertes Hemd und eine rote Strickjacke darüber.
Eine Arbeitsgelegenheit oder auch "1-Euro-Job" kann Ihnen helfen, nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit zu finden. Gleichzeitig leisten Sie etwas Gutes.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsgelegenheiten (AGH), umgangssprachlich auch Ein-Euro-Jobs genannt, sind durch das Jobcenter geförderte Tätigkeiten. Diese stehen Menschen, die lange arbeitslos waren und Bürgergeld bekommen, zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme soll ihr (Wieder-)Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Außerdem soll so die soziale Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. 

 

Arbeitsgelegenheiten sollen bei der (Wieder-)Aufnahme einer regulären Beschäftigung helfen, sind aber nicht auf Dauer angelegt. Ihr Anspruch auf die Leistung beträgt höchstens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren. Dieser Anspruch kann einmalig für weitere 12 Monate verlängert werden. In den meisten Fällen sind Arbeitsgelegenheiten aber zunächst auf eine Dauer von 6 bis 9 Monaten befristet. 

 

Sie können beim Jobcenter vor Ort oder online über die Antragsseite zu den Arbeitsgelegenheiten Ihr Interesse an dieser Förderung mitteilen.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit besteht nicht.

Eine Arbeitsgelegenheit ist in erster Linie eine Überbrückungsmaßnahme und muss eine Tätigkeit sein, die im öffentlichen Interesse liegt. Das kann zum Beispiel eine Hilfstätigkeit im Tierheim oder bei der Tafel sein.

Wer hat Anspruch?

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit besteht nicht. 

Um für diese Leistung grundsätzlich aber infrage zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bekommen Bürgergeld
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren keine Arbeitsgelegenheiten im Umfang von insgesamt 36 Monaten ausgeübt
  • Die Arbeitsgelegenheit ist für Sie notwendig, damit Sie wieder eine Arbeit aufnehmen können
  • Sie haben alle anderen Beratungs- und Vermittlungsleistungen des Jobcenters zur Eingliederung in Arbeit und zur beruflichen Weiterbildung bereits ausgeschöpft

 

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit besteht nicht. 

Sie können die Leistung nicht erhalten, wenn 

  • Sie kein Bürgergeld erhalten.
  • Sie in den letzten 5 Jahren bereits Arbeitsgelegenheiten im Umfang von insgesamt 36 Monaten ausgeübt haben.
  • keine Notwendigkeit für Arbeitsgelegenheiten besteht, um Sie in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln.
  • Sie noch nicht alle anderen Beratungs- und Vermittlungsleistungen des Jobcenters zur Eingliederung in Arbeit und zur beruflichen Weiterbildung ausgeschöpft haben.

Die wichtigsten Themen rund um Arbeitsgelegenheiten

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie Arbeitsgelegenheiten direkt online beantragen.