Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde. Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark körperliche, geistige oder seelische Funktionen eingeschränkt sind.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50, die aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten können, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.