Schnelle Behandlung in einer Traumaambulanz
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Sie als Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Zu den ersten Sitzungen können Sie auch ohne Entscheidung der Behörde gehen.
Nach spätestens 2 Sitzungen müssen Sie den Kurzantrag stellen. Dabei hilft Ihnen die Traumaambulanz.
Leistungen des Fallmanagements
Sie können ein Fallmanagement erhalten. Das bedeutet, dass Ihnen bei der Antragsstellung geholfen wird.
Zum Fallmanagement gehört:
- die Klärung des Hilfebedarfs,
- den Hinweis auf mögliche Sozialleistungen, die Sie bekommen können,
- Hilfe beim Erhalt aufeinander abgestimmter Leistungen von verschiedenen Trägern,
- Unterstützung bei der Antragstellung und über den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.
Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.