Illustration des Kopfes des Wegweisers.Er hat einen schwarzen Bart, lächelt und hat eine Mütze auf.
Alle Familien erhalten Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Es soll die Grundversorgung eines Kindes ab der Geburt sichern.

Zasiłek na dziecko (Kindergeld).

Jeśli masz dzieci, to masz też więcej wydatków. Wynika to z konieczności ponoszenia kosztów utrzymania i edukacji dzieci. Aby zrekompensować te dodatkowe koszty, istnieje zasiłek na dziecko. Wszystkie rodziny otrzymują zasiłek na dziecko, niezależnie od tego, ile zarabiają. Ma on na celu zapewnienie podstawowych potrzeb dziecka od urodzenia. Zasiłek na dziecko wypłacany jest co najmniej do 18. urodzin dziecka i najwyżej do 25. urodzin dziecka.

O zasiłek na dziecko trzeba złożyć wniosek samemu. Obecnie otrzymujecie się co najmniej 250 euro miesięcznie. Odpowiada to minimalnym potrzebom utrzymania, opieki i edukacji dziecka. Od zasiłku na dziecko nie płaci się podatku dochodowego.

Hinweis: Der Anspruch auf Kindergeld besteht für ein Kind ab dem Tag seiner Geburt. Die Auszahlung erfolgt aber erst nach einem schriftlichen Antrag, den Sie bei der Familienkasse einreichen müssen. Für den Antrag benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres Kindes.


Grundsätzlich erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist.
  • Ihr Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt hierbei keine Rolle).
  • Sie ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für Stief-, Enkel-, Adoptiv- oder Pflegekinder).
  • Ihr Kind eine steuerliche Identifikationsnummer besitzt.

In bestimmten Fällen wird Kindergeld auch für Kinder über 18 Jahren gezahlt, wenn:

  • Für Ihr Kind nach dem 18. Geburtstag ein Nachweis über Schulausbildung, Hochschulstudium, betriebliche Berufsausbildung, fehlenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz, Praktikum, Freiwilligendienst oder eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorgelegt wird. 
  • Nach dem 25. Lebensjahr Ihres Kindes ein Nachweis vorgelegt wird, dass Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und dass es sein Leben nicht selbst finanzieren kann.

Auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit können Sie in Deutschland Kindergeld bekommen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind EU-Staatsbürger oder EU-Staatsbürgerin oder besitzen die Staatsangehörigkeit von Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei und sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit von einem Drittstaat und haben eine gültige Niederlassungserlaubnis, mit der Sie in Deutschland wohnen und arbeiten dürfen.
  • Sie sind unanfechtbar anerkannter Flüchtling oder asylberechtige Person.

Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie

  • Nach dem 18. Geburtstag nicht informieren, wenn Ihr Kind seine Schul- oder Berufsausbildung oder sein Studium wechselt, abbricht, beendet oder unterbricht; bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und jetzt eine Erwerbstätigkeit aufnimmt; bisher als arbeitssuchend gemeldet war und jetzt eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt; den freiwilligen Wehrdienst antritt oder schwanger ist.
  • Änderungen wie eine neue Anschrift oder Bankverbindung, Trennung oder Scheidung, Änderung des Haushalts, Aufnahme einer öffentlichen Diensttätigkeit für mehr als 6 Monate, Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland, Vermisstmeldung oder Tod von Ihnen oder einem Kind, nicht melden.
  • Das Kindergeld rückwirkend beantragen, aber die Voraussetzungen dafür in diesem Zeitraum nicht erfüllt wurden.
  • Als Eltern oder Erziehungsberechtigte keinen Unterhalt an Ihr Kind zahlen, das in einem eigenen Haushalt lebt und keinen "Abzweigungsantrag" auf Kindergeld bei der Familienkasse gestellt hat.
  • Wenn das Kind nach dem 18. Geburtstag und nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums arbeitet und dessen wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Najważniejsze tematy dotyczące zasiłku na dziecko (Kindergeld)

Dobrze wiedzieć.

Illustration des Wegweisers. Er sitzt auf dem Rand eines großen Monitors. Seine rechte Hand ruht auf einem Dokument, das den Antrag darstellt. Darüber schwebt ein weißer Haken auf rotem Grund.

Leistung online beantragen

Hier können Sie das Kindergeld direkt online beantragen.