Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die Hilfe zur Gesundheit vom Sozialamt in Anspruch nehmen, erhalten Sie die gleichen Gesundheitsleistungen wie eine gesetzlich krankenversicherte Person. Das heißt, es werden Leistungen zur vorbeugenden Gesundheitshilfe und bei Krankheit bezahlt.
Dazu zählen:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Ärztlich angewiesene vorbeugende Untersuchungen
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfen zur Familienplanung: Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
- Hilfen bei Schwangerschaft, Mutterschaft und Entbindung
- Hilfe bei Sterilisation